BETRACHTEN (v. n.)
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Der dritte Discours von der Mahlerey. Das II. Capitel, p. 65-66
Daß man hievon leichtlich judiciren lerne/ ist nichts bessers als fleißig in der Natur selbst darauf zu sehen/ wie die Schatten von der Sonnen fallen. Insgemein aber gilt diese Regul/ daß wer von Gemählden will judiciren lernen/ sich gewöhnen muß/ alles was er ansiehet/ fleißig und eigentlich durch und durch zu betrachten/und sich also die Natur in das Gedächtniß zu drücken.
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Der dritte Discours von der Mahlerey. Das IV. Capitel. Was bey Landschafften und bey Contrefaits besonders zu beobachten, p. 70
CONTREFAITS müssen solchergestalt gemahlet werden/ daß das Gesichte und die Hände das Hauptwerck machen. Nach diesem muß an die Kleidung Fleiß gewendet werden/ doch so/ daß sie von Betrachtung des Gesichts nicht abziehen. Was sonsten noch von Lüfften/ Baümen/ Gemächern/ und dergleichen dabey gemahlet wird/ muß nur ganz schlecht ausgemachet seyn/ und durchgehends dunckel gehalten werden. Die Kleidung sind am besten nach einer alt Römischen Art/ oder nur nach caprice, damit sie mit der Zeit nicht verdrießlich werden/ aber bey den Manns-Personen muß man die Paruquen behalten/ und dem Frauen-Zimmer Haar-Aufsätze zur Kopff Zierde geben. Die Stellung der Personen muß also seyn/ daß sie zwar ruhen und keine Action, doch auch etwas lebhafftes an sich haben/ als ob sie sich sonderlich wohin kehreten etwas anzusehen und dergleichen/ damit der Leib und das Gesichte samt den Armen nicht leichtlich allzusammen gerade vor sich austehen. Es finden sich Contrefaits die den jenigen allezeit anzuschauen scheinen/ der sie betrachtet. Dieses geschiehet wenn die abgemahlte Person den Mahler selbst unter dem Schildern allezeit angesehen hat.