CONTERFAITER (n. m.)

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Das 13. Capitel. Von der Beschaffenheit des Zimmers/ so zum Mahlen erfordert wird.
Was die Beschaffenheit des Zimmers, darinen man mahlen will, so muß es zu Bildern und Historien hoch und groß seyn und in er Länge zumwenigsten 30. Schuhe, in der Breite aber eben so viel haben, auch das Licht recht von oben des Zimmers empfahen. Ein Zimmer aber, worinnen ein Conterfaiter sein Werk verfertigen will,  muß ein helles Licht haben, daß ihm nicht das Licht von andern dabey stehenden Häusern oder Gebäuden benommen werde, doch daß auch die Sonne nicht den ganzen Tag auf der Stuben liege, so auch wegen allzustarcken Sonnen-Licht nicht passiren kan. Ein solch Gemach aber soll nur ein Fenster haben, den die vielfensterichen Gemächer fallen den Mahler hinderlich, sowohl in Unterscheidung der Schatten, als auch Erhöhung oder Lichter. Hat aber ein solches Gemach mehr als ein Fenster, so sollen dieselben mit Fürhängen wohl fest gemachet werden, und nur ein Fenster offen bleiben. Die Staffeley muß sodenn im Stehen also gestellt werden, daß das Licht allein von der lincken Hand auf das Gemählde falle, und nicht von der rechten oder von vorne. Derjenige aber, der nichts wichtiges zu mahlen hat, kan solches allwege thun, wenn es nur nicht ein staubichter Ort ist, ja auch unter freyen Himmel bey trockenen Wetter. Sonst erwehlen etliche Mahler wegen der Sonnen gerne eine Stube so frey Licht hat, und gegen Norden oder Mitternacht lieget, oder gar ein dunckel Gewölbe, da von oben das Licht durch ein rund Loch auf die Taffel, worauf man mahlen will, falle. Wie denn der berühmte Mahler Michael Angelonon Carravagio, damit er in seinen Gemälden eine vollkommene Rundirung und natürliche Erhebung desto besser hervorbringen könte, sich solcher dunckeln Gewölber, da durch ein kleines Loch das Licht auf seine Bilder fiel, und er also eine schöne Rundung heben möchte, bedienet hat. 

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