STAFFELEI (n. f.)

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Das 21. Capitel. Von der Staffeley/ wie auf solcher gemahlet/ und die Bilder darauf befestiget werden.
Die Staffeley ist auch eine nothwendige Rüstung und Gestelle, dessen die Mahler nicht wohl entrathen können. Es bestehet aber dasselbe aus dreyen langen Hölzern, die zwey langen Hölzer so vorne sind, haben unterschiedliche Löcher, doch die mit einander gleich hoch sind, damit ich das Gemälde hoch oder niedrig setzen, und nach Beschaffenheit, und Grösse der Taffel worauf ich mahlen soll, stellen könne: […] Vor diesen nun stehet oder sitzet der Mahler auf einem Stuhl ohne Lehnen, damit er einen freyen Armen haben, und denselben nach Belieben bewegen könne, haltendt an den Daumen der lincken Hand das Polet, und eben zwischen dem Daumen und Zeige-Finger die Pinsel, also daß die Pinsel-Stiele in die Hand gehn, mit den andern Fingern, nemlich zwischen den kleinen und Gold-Finger hält er feste den Maler-Stock […] und solchen legt er mit den Ballen an die Taffel, darauf soll gemahlet werden, an, und ruhet auf selben in seiner rechte Hand, mahlet also, indem die Hand auf den Mahler-Stock lieget, sein Vorhaben fertig. Wie solches alles der Kupffer-Titul, nach welchem sich ein Anfänger in etwas richten kan, sattsam anweiset. 

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